Bedarfsgespräch
Wir klären Fahreranzahl, Fahrzeugklassen, tatsächlichen Einsatzort, Touren und gewünschten Start.
Für Unternehmen
Sie stellen den Fahrer selbst ein. Wir übernehmen die Suche, die Vorauswahl und die organisatorische Begleitung bis zum Einstieg – abgestimmt mit unserer Partnerfahrschule in Rüsselsheim.
Wir klären Fahreranzahl, Fahrzeugklassen, tatsächlichen Einsatzort, Touren und gewünschten Start.
Wir suchen geeignete Bewerber und stellen Ihnen nur Profile vor, die zu Ihren Anforderungen passen.
Wir sichten vorhandene Führerscheine, Erfahrungsnachweise und Qualifikationen und zeigen auf, was noch fehlt.
Wir organisieren Gespräche zwischen Ihnen und den Bewerbern – zum Beispiel per Video, bei Bedarf mit sprachlicher Unterstützung.
Wir stimmen die notwendigen Ausbildungs- und Prüfungsschritte organisatorisch mit Ihnen ab.
Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit unserer Partnerfahrschule – gut erreichbar aus der Region.
Wir helfen, Unterlagen zusammenzustellen, und koordinieren die Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Wir bleiben in der Anfangszeit ansprechbar – für Sie und für den neuen Mitarbeiter.
Eine Vermittlung gelingt nur, wenn die Rahmenbedingungen von Anfang an klar sind. Transparent gesagt, braucht es von Ihrer Seite:
Der Fahrer wird bei Ihnen angestellt – nicht bei uns.
Sie zahlen den vereinbarten Lohn, auch während einer Qualifizierungsphase.
Bis Fahrerlaubnis und Qualifikation vorliegen, braucht es eine geeignete Tätigkeit in Ihrem Betrieb.
Unterricht, Freistellung und Arbeitszeiten werden gemeinsam geplant.
Wer welche Aufgaben und Kosten übernimmt, wird vorab gemeinsam und schriftlich vereinbart.
Die Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Staaten außerhalb der EU ist in § 24a der Beschäftigungsverordnung geregelt und benötigt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Haben Bewerber noch keine EU-/EWR-Fahrerlaubnis und keine Grundqualifikation, kann die Zustimmung für eine Beschäftigung erteilt werden, in der beides erworben wird. Dafür muss der Arbeitsvertrag die Teilnahme an der Qualifizierung vorsehen, der Erwerb innerhalb von 15 Monaten möglich sein und im Anschluss ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Berufskraftfahrer bei Ihnen bestehen. Außerdem muss der Bewerber die einschlägige Fahrerlaubnis seines Herkunftslandes nachweisen.
Bis Fahrerlaubnis und Qualifikation vorliegen, darf der Bewerber nicht als Berufskraftfahrer eingesetzt werden.
Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung. Über Visum, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Fahrerlaubnis und Prüfungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Sie erfahren, was möglich ist, was Sie beitragen und wie die nächsten Schritte aussehen.