Direkte Anstellung beim Arbeitgeber · keine Arbeitnehmerüberlassung

FAQ

Häufige Fragen

Kurze, ehrliche Antworten für Arbeitgeber und Bewerber. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen.

Fragen von Arbeitgebern

Wer stellt den Fahrer ein?

Ihr Unternehmen. Der Fahrer erhält einen Arbeitsvertrag direkt bei Ihnen. Wir sind kein Zeitarbeitsunternehmen und überlassen keine Arbeitnehmer.

Wer zahlt den Lohn?

Sie als Arbeitgeber zahlen den vereinbarten Lohn – auch während einer Qualifizierungsphase. Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Zustimmungsverfahren unter anderem, ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als bei vergleichbaren inländischen Beschäftigten.

Welche Qualifizierung kann notwendig sein?

Für gewerbliches Fahren braucht der Fahrer eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis der passenden Klasse (zum Beispiel C oder CE) und die Berufskraftfahrer­qualifikation (Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung, eingetragen als Schlüsselzahl 95).

Eine marokkanische Fahrerlaubnis wird in der Regel nur mit theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben. Dazu kommen die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen. Welche Schritte im Einzelfall nötig sind, klären wir vorab.

Welche Aufgaben übernimmt Ihre Agentur?

Bewerbersuche, Vorauswahl, Sichtung von Unterlagen, Organisation von Kennenlerngesprächen, Abstimmung der Qualifizierung mit der Partnerfahrschule, Unterstützung bei Unterlagen und der Koordination zuständiger Stellen sowie Begleitung beim Einstieg. Rechtsberatung gehört nicht dazu.

Welche Aufgaben übernimmt die Fahrschule?

Die Partnerfahrschule in Rüsselsheim übernimmt die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung. Welche Ausbildungsteile – zum Beispiel Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrer­qualifikation – sie konkret übernimmt, wird vor jeder Vermittlung verbindlich geklärt.

Wie werden Unterricht und Beschäftigung miteinander vereinbart?

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen und der Fahrschule einen Plan für Unterricht, Freistellung und Arbeitszeiten. Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Fahrerlaubnis und Qualifikation innerhalb von 15 Monaten erworben werden können. Die Arbeitsbedingungen müssen das ermöglichen.

Wie werden Kosten und Vermittlungshonorar geregelt?

Unser Honorar vereinbaren wir vor Beginn der Suche individuell und schriftlich mit Ihnen. Wer die Kosten für Fahrschule, Prüfungen, Unterkunft oder Anreise trägt, legen alle Beteiligten gemeinsam fest. Vereinbarungen zur Kostenübernahme oder Rückzahlung sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Können Fördermöglichkeiten geprüft werden?

Ja. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Förderprogramme infrage kommen. Ein erster Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Stelle – eine Förderung können wir nicht zusagen.

Fragen von Bewerbern

Kann ich mich mit einem marokkanischen Lkw-Führerschein melden?

Ja. Ihre marokkanische Lkw-Fahrerlaubnis ist sogar eine wichtige Voraussetzung für den Weg über eine Qualifizierung in Deutschland. Allein reicht sie für gewerbliches Fahren in Deutschland aber nicht aus.

Darf ich nach der Einreise sofort gewerblich Lkw fahren?

In der Regel nicht. Ein Visum zur Beschäftigung bedeutet noch nicht, dass Sie gewerblich Lkw fahren dürfen. Dafür brauchen Sie eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis der passenden Klasse und die Berufskraftfahrer­qualifikation. Bis dahin arbeiten Sie beim Arbeitgeber in einer anderen Tätigkeit und machen Ihre Qualifizierung.

Welche Qualifikation brauche ich?

Sie brauchen eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis der passenden Klasse (meist C oder CE) und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95). Dazu kommen ärztliche Untersuchungen und ein Sehtest. Was Sie bereits mitbringen, prüfen wir individuell.

Welche Sprachkenntnisse sind sinnvoll oder erforderlich?

Ein bestimmtes Sprachzertifikat ist für diesen Weg nicht pauschal vorgeschrieben. Im Unterricht, bei der Arbeit und im Alltag sind Deutschkenntnisse aber sehr wichtig – und Arbeitgeber oder Ausbildung können eigene Anforderungen haben.

Seit August 2026 kann die theoretische IHK-Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation auch in einigen Fremdsprachen abgelegt werden, darunter Hocharabisch. Welche Sprache für welche Prüfung möglich ist, klären wir im Einzelfall.

Welche Unterlagen brauche ich zunächst?

Für die erste Kontaktaufnahme brauchen Sie keine Unterlagen – nur ein paar Angaben im Bewerberprofil. Welche Dokumente später für Arbeitgeber, Visum und Behörden nötig sind, richtet sich nach den aktuellen Vorgaben, zum Beispiel der Deutschen Botschaft Rabat. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, was gebraucht wird.

Wo findet die Qualifizierung statt?

Die Ausbildung findet bei unserer Partnerfahrschule in Rüsselsheim am Main statt. Prüfungen werden bei den zuständigen Stellen abgelegt, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer oder der amtlichen Prüfstelle für die Fahrerlaubnis.

Wie werden Unterkunft und Arbeitsweg organisiert?

Wir stimmen mit dem Arbeitgeber ab, dass Unterkunft, Arbeitsplatz und Fahrschule zueinander passen und auch ohne eigenes Auto erreichbar sind. Wer die Unterkunft stellt oder vermittelt und wer welche Kosten trägt, wird vor Vertragsabschluss offen geklärt.

Ist eine Bewerbung bereits eine Zusage?

Nein. Ihr Profil hilft uns bei einer ersten Einschätzung. Eine Zusage gibt es erst, wenn ein Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsvertrag anbietet – und auch dann entscheiden die Behörden über Zustimmung und Visum.

Muss ich für die Vermittlung bezahlen?

Nein. Für unsere Vermittlung zahlen Sie kein Honorar – das Honorar vereinbaren wir mit dem Arbeitgeber. Andere Kosten, zum Beispiel für Reisepass, Übersetzungen oder Visumgebühren, können anfallen. Wer welche Kosten trägt, besprechen wir offen.

Bereit für den ersten Schritt?

Das Profil dauert etwa fünf Minuten, ist unverbindlich und ohne Dokumente möglich.