Direkte Anstellung beim Arbeitgeber · keine Arbeitnehmerüberlassung

Ablauf

So funktioniert es

Von der ersten Anfrage bis zum Arbeitsbeginn: Diese Schritte gehören in der Regel dazu. Die genaue Reihenfolge und Dauer hängen vom Einzelfall ab.

Handschlag zwischen einer Person im Anzug und einer Person in Warnjacke vor Lastwagen
  1. Arbeitgeber meldet seinen Bedarf

    Im Bedarfsgespräch klären wir Fahreranzahl, Fahrzeugklassen, Einsatzort, Touren und den gewünschten Start.

  2. Bewerber übermittelt sein Profil

    Interessierte Fahrer senden uns ein kurzes, unverbindliches Profil – ohne Dokumente.

  3. Voraussetzungen und passende Stellen werden geprüft

    Wir gleichen Qualifikationen, Erfahrung und Sprachkenntnisse mit den offenen Stellen ab und benennen fehlende Schritte.

  4. Arbeitgeber und Bewerber lernen sich kennen

    In Kennenlerngesprächen entscheiden beide Seiten, ob sie zusammenarbeiten möchten.

  5. Vertrag und Qualifizierung werden abgestimmt

    Arbeitsvertrag, Vergütung, Tätigkeit während der Qualifizierung, Unterricht und Kosten werden gemeinsam festgelegt.

  6. Unterlagen und Einreise werden koordiniert

    Wir unterstützen beim Zusammenstellen der Unterlagen. Zustimmung und Visum beantragen bzw. erteilen die zuständigen Stellen.

  7. Qualifizierung und Einstieg werden begleitet

    Nach der Ankunft begleiten wir die Ausbildung in Rüsselsheim und den Einstieg beim Arbeitgeber.

Reihenfolge und Dauer hängen vom Einzelfall ab.

Bearbeitungszeiten von Behörden, Terminen bei der Botschaft und Prüfungen können wir nicht beeinflussen. Wir planen deshalb mit realistischen Zeiträumen und informieren alle Beteiligten offen.

Wer ist wofür zuständig?

Arbeitgeber Arbeitsvertrag, Lohn, Tätigkeit während der Qualifizierung, Arbeitszeitplanung
Bewerber Ehrliche Angaben, Unterlagen, Visumantrag, Lernen und Prüfungen
Unsere Agentur Suche, Vorauswahl, Kennenlernen, Organisation und Begleitung
Partnerfahrschule Ausbildung und Prüfungsvorbereitung in Rüsselsheim
Behörden Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Visum, Aufenthaltstitel, Fahrerlaubnis, Prüfungen

Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung. Über Visum, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Fahrerlaubnis und Prüfungen entscheiden ausschließlich die zuständigen Stellen.

Sprechen wir über Ihren Fahrerbedarf

Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Sie erfahren, was möglich ist, was Sie beitragen und wie die nächsten Schritte aussehen.